Donnerstag, 13. November 2014

Reinhard Göddemeyer: BGH: Ebay - Urteil Aktenzeichen VIII ZR 42/14

Reinhard Göddemeyer: BGH: Ebay - Urteil Aktenzeichen VIII ZR 42/14: Presseschau: Für Sie gelesen: Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig si...

BGH: Ebay - Urteil Aktenzeichen VIII ZR 42/14

Presseschau: Für Sie gelesen:

Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion einfach ab. Der BGH hat nun ein Grundsatzurteil gesprochen: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
Ebay-Verkäufer können eine Auktion nicht einfach abbrechen, weil sie ihre Ware anderweitig verkaufen wollen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 42/14). Zwar darf man die Auktion vorzeitig beenden. Dann allerdings bekommt automatisch jener Bieter den Zuschlag, der zu dem Zeitpunkt die höchste Offerte abgegeben hat.
 http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html




Reinhard Göddemeyer




Sonntag, 5. Oktober 2014

Reinhard Göddemeyer: Alles Schalke ?

Reinhard Göddemeyer: Alles Schalke ?: Verrückte Schalker ! Da gehe ich so nichtsahnend in Holland, fernab von Dortmund,  über einen Campingplatz und denke, dass mich der Schlag...

Reinhard Göddemeyer: Alles Schalke ?

Reinhard Göddemeyer: Alles Schalke ?: Verrückte Schalker ! Da gehe ich so nichtsahnend in Holland, fernab von Dortmund,  über einen Campingplatz und denke, dass mich der Schlag...

Alles Schalke ?

Verrückte Schalker !

Da gehe ich so nichtsahnend in Holland, fernab von Dortmund,  über einen Campingplatz und denke, dass mich der Schlag trifft.

Grund:

Diese schreckliche, fürchterliche  Schalke-Hütte !











Hinweis: Diese Fotos sind urheberrechtlich geschützt, Kopieren / Vervielfältigen verboten ! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 7. September 2014

Machen Schuhbecks Gewürze scharf ?

Diese Frage wird zur Zeit gestellt !


"Ich bin enttäuscht von Alfonsos Sexgewürz", schreibt ein Mann im Internet. "Ich habe meiner Frau einen Eintopf gekocht und eine Menge dieser Kräutermischung zum Würzen genutzt. Nachdem sie gierig 2 Teller verspeist hatte, wartete ich. Und wartete. Und wartete. Die im Produktnamen versprochene Wirkung setzte bei ihr leider nicht ein." Aber immerhin habe es ihr geschmeckt.

Damit muss sich allen Ernstes ein deutsches Landgericht befassen.

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Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Freitag, 24. Januar 2014

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

















Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 23. Januar 2014

Prokon Insolvenz

Prokon will Windparks verkaufen Wie geht es weiter mit dem angeschlagenen Windanlagen-Finanzierer Prokon? Das Unternehmen aus Itzehoe (Kreis Steinburg) hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin informierte am Nachmittag über die aktuelle Situation. Er rechne mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens frühestens in zwei bis drei Monaten, sagte Penzlin. Erst dann könnten die rund 75.000 Anleger Forderungen an Prokon stellen. Ein "gewisser Anteil" der Windparks steht zum Verkauf Prokon-Chef Carsten Rodbertus kündigte auf der Pressekonferenz an, Windparks aus dem Bestand des Unternehmens verkaufen zu wollen. Es seien zwei Gespräche mit Marktteilnehmern geführt worden, sagte er. Er sprach von einem "gewissen Anteil" des Portfolios. Mit dem Verkauf von Windparks werde der Nachweis erbracht, dass es Reserven im Unternehmen gebe. Es weist auf seiner Internetseite 314 Windenergieanlagen aus. Prokon Chef übt sich in Optimismus Prokon hat von den Anlegern insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt. Das Unternehmen selbst übt sich in Optimismus: "Der Insolvenzantrag bedeutet keineswegs das Aus", hieß es. Man fühle sich bestärkt, weiterhin für den langfristigen Fortbestand der Unternehmensgruppe zu kämpfen. 480 Beschäftigte betroffen Von der Insolvenz sind insgesamt 480 Beschäftigte betroffen, die bei der Prokon Regenerative Energien GmbH angestellt sind. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind laut Pelzin aber über das Insolvenzgeld gesichert. Pelzin hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb im Insolvenzeröffnungsverfahren in vollem Umfang fortgeführt werde. Forderungen von Anlegern momentan unwirksam Die Firma Prokon, die auch in Bioenergie investiert, hatte ihre Genussrechte jahrelang mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent beworben - und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Allen Gläubigern teilte der Insolvenzverwalter in seinem Schreiben mit, dass Forderungsanmeldungen erst möglich seien, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Forderungen während des vorläufigen Verfahrens seien unwirksam. "Alle Gläubiger werden daher dringend gebeten, von entsprechenden Forderungsanmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen", so Penzlin. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) kündigte an, zu dem Insolvenzverwalter so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen. Es sei im Interesse des Landes Schleswig-Holstein, dass produzierende Teile von Prokon fortgeführt werden. "Wir bieten unsere Hilfe an - die ganze Kompetenz, die im Land ist", so Meyer. Eine Insolvenz bedeute nicht automatisch das Aus für ein Unternehmen. "Es gibt viele Fälle in Deutschland, bei denen es aus der Insolvenz heraus gelungen ist, Fortführungslösungen zu kreieren. Das wird der Job des Insolvenzverwalters sein", sagte der Minister. Diesen Prozess wolle das Land eng begleiten. Bürgermeister schöpft Mut aus Pressekonferenz Itzehoes Bürgermeister Andreas Koeppen (SPD) ist nach der Pressekonferenz etwas zuversichtlicher als vorher: "Es macht ein bisschen Mut, dass der vorläufige Insolvenzverwalter versuchen will, das Unternehmen im Kernbestandteil fortzuführen" Sollte der Betrieb nicht fortgeführt werden, wäre das ein ganze bitterer Schritt, so Koeppen gegenüber NDR aktuell. "Wir haben durch den Weggang der Großdruckerei Prinovis schon 1.000 Arbeitsplätze verloren - es ist nicht verkraftbar, weitere zu verlieren", sagte er weiter. Ihr Reinhard Göddemeyer Experten machen Prokon-Anlegern neue Hoffnung DIE WELT-vor 6 StundenTeilen Prokon hatte am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Bei dem Unternehmen aus Itzehoe haben gut 75.000 Investoren insgesamt 1,4 Milliarden ... +Mehr anzeigen Anleger fürchten nach Prokon-Pleite um ihr Geld n-tv.de NACHRICHTEN-vor 9 Stunden Nun ist es amtlich: Prokon ist insolvent. Zehntausende Anleger fürchten um ihr Geld, 1300 Menschen um ihre Jobs. Anlegerschützer erwarten ... Prokon-Insolvenz: Bundesregierung will riskante Finanzprodukte ... ZEIT ONLINE-vor 7 Stunden Die Insolvenz des Windanlagenkonzerns Prokon hat die Regierung alarmiert. Sie treibt eine Beschränkung oder gar ein Verbot des Verkaufs ... Was Prokon-Anleger jetzt wissen müssen DIE WELT-vor 21 Stunden Mehr als eine Milliarde Euro haben Anleger beim Windkraftfinanzierer Prokon angelegt. Nun hat die Firma Insolvenz angemeldet. Die Frage ... Prokon meldet Insolvenz an manager-magazin.de-vor 10 Stunden Der Windparkbetreiber Prokon hat Insolvenz angemeldet. Für rund 75 000 gutgläubige Anleger stehen insgesamt 1,4 Milliarden Euro auf dem ... Windkraftfinanzierer Prokon meldet Insolvenz an DIE WELT-von Daniel Eckert-22.01.2014 Seit Wochen kämpft der Windkraftfinanzierer Prokon gegen die Pleite. Doch ein Ultimatum an seine Anleger war ohne Erfolg abgelaufen. Prokon-Insolvenz: Der Betrieb geht vorläufig weiter Stuttgarter Nachrichten-vor 6 Stunden Itzehoe - Der Wirbel um Prokon geht weiter. Der Windanlagen-Finanzierer hat Insolvenz angemeldet. Die Sorge um Anlegergeld und ... So funktionieren Genussscheine Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die eine Sonderstellung einnehmen. Unternehmen kommen an Kapital, der Käufer der Genussrechte erhält im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen. Aber: Anders als bei Anleihen können diese Zahlungen gestrichen oder verschoben werden, wenn kein Gewinn anfällt. Und im Gegensatz zum Aktieninhaber hat der Genussschein-Inhaber kein Mitspracherecht bei der Firma. Geht das Unternehmen pleite und wird abgewickelt, werden Genussscheine erst nach den anderen Forderungen bedient. Es besteht die Gefahr, das investierte Geld komplett zu verlieren. Genussscheine sind risikoreicher als andere Wertpapiere, die Zinssätze deshalb in der Regel höher.