Presseschau: Für Sie gelesen:
Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis:
Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion
einfach ab. Der BGH hat nun ein Grundsatzurteil gesprochen: Ersteigert
ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
Ebay-Verkäufer können eine Auktion nicht einfach abbrechen, weil sie
ihre Ware anderweitig verkaufen wollen. Das hat der Bundesgerichtshof
entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 42/14). Zwar darf man die Auktion
vorzeitig beenden. Dann allerdings bekommt automatisch jener Bieter den
Zuschlag, der zu dem Zeitpunkt die höchste Offerte abgegeben hat.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html
Reinhard Göddemeyer
REDAKTIONSBÜRO REINHARD GÖDDEMEYER DIES SIND DIE SEITEN DES IT-JOURNALISTEN UND AUTORS REINHARD GÖDDEMEYER SEIT MEHR ALS 12 JAHREN PUBLIZIERE ICH ARTIKEL ZUM VERBRAUCHERRECHT, ZU MEDIZINTHEMEN, ZU IT- UND FINANZTHEMEN. DERZEIT INTERESSIERE ICH MICH BESONDERS FÜR SOCIAL SOFTWARE, WIKIS UND BLOG-SYSTEME. EINEN ÜBERBLICK ÜBER MEINE ARBEIT ALS IT-JOURNALIST FINDEN SIE UNTER REFERENZEN. IN MEINEM BLOG STELLE ICH AB SOFORT REGELMÄSSIG NEUE SOFTWAREPROGRAMME UND WEBANWENDUNGEN VOR
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