REDAKTIONSBÜRO REINHARD GÖDDEMEYER DIES SIND DIE SEITEN DES IT-JOURNALISTEN UND AUTORS REINHARD GÖDDEMEYER SEIT MEHR ALS 12 JAHREN PUBLIZIERE ICH ARTIKEL ZUM VERBRAUCHERRECHT, ZU MEDIZINTHEMEN, ZU IT- UND FINANZTHEMEN. DERZEIT INTERESSIERE ICH MICH BESONDERS FÜR SOCIAL SOFTWARE, WIKIS UND BLOG-SYSTEME. EINEN ÜBERBLICK ÜBER MEINE ARBEIT ALS IT-JOURNALIST FINDEN SIE UNTER REFERENZEN. IN MEINEM BLOG STELLE ICH AB SOFORT REGELMÄSSIG NEUE SOFTWAREPROGRAMME UND WEBANWENDUNGEN VOR
Donnerstag, 13. November 2014
Reinhard Göddemeyer: BGH: Ebay - Urteil Aktenzeichen VIII ZR 42/14
Reinhard Göddemeyer: BGH: Ebay - Urteil Aktenzeichen VIII ZR 42/14: Presseschau: Für Sie gelesen: Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig si...
BGH: Ebay - Urteil Aktenzeichen VIII ZR 42/14
Presseschau: Für Sie gelesen:
Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion einfach ab. Der BGH hat nun ein Grundsatzurteil gesprochen: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
Ebay-Verkäufer können eine Auktion nicht einfach abbrechen, weil sie ihre Ware anderweitig verkaufen wollen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 42/14). Zwar darf man die Auktion vorzeitig beenden. Dann allerdings bekommt automatisch jener Bieter den Zuschlag, der zu dem Zeitpunkt die höchste Offerte abgegeben hat.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html
Reinhard Göddemeyer
Fast jeder, der regelmäßig bei Ebay bietet, kennt das Ärgernis: Wenn dem Verkäufer die Gebote zu niedrig sind, bricht er die Auktion einfach ab. Der BGH hat nun ein Grundsatzurteil gesprochen: Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.
Ebay-Verkäufer können eine Auktion nicht einfach abbrechen, weil sie ihre Ware anderweitig verkaufen wollen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen VIII ZR 42/14). Zwar darf man die Auktion vorzeitig beenden. Dann allerdings bekommt automatisch jener Bieter den Zuschlag, der zu dem Zeitpunkt die höchste Offerte abgegeben hat.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html
Reinhard Göddemeyer
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